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Für Gewerbe /Kommunen / Privathaushalte Baumkontrolle nach FLL
Die Baumkontrollrichtlinien nach FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) beinhaltet allgemeine Grundsätze und rechtliche Rahmenbedingungen.
Diese gelten für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen, z. B. Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen.
Baumkontrolle mit Zertifizierung und Fachkenntnis
Wir verfügen über die Zertifizierung und Fachkenntnis, um diese Baumkontrollen durchzuführen. Dadurch können Schäden und Schadsymptome fachmännisch erkannt und nach Art und Umfang sowie nach Gefährdungspotential eingeschätzt werden.